Einbruchschutz: Übersicht zu Maßnahmen und Kosten

Die meisten Einbrüche lassen mit einfachen Maßnahmen verhindern. Die Kosten dafür sind entsprechend überschaubar. Außerdem gibt es Fördermittel – auch für umfangreiche Maßnahmen zum Einbruchschutz.

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Mit dem Modernisierungskosten-Rechner können Sie prüfen, welche Sanierungsmaßnahmen sich für Ihr Gebäude lohnen und wie viel Energie Sie dadurch sparen.

  • Mechanischer Schutz zuerst! Sichern Sie Ihre Türen und Fenster mechanisch gegen Fremdeinwirkung. Alarmanlagen und Kameras dienen der Abschreckung und der Aufklärung, hindern den Dieb jedoch nicht am Einbruch.
  • Den Ein- und Umbau einbruchhemmender Technik sollten spezialisierte Fachunternehmen durchführen. Achten Sie bei den Produkten auf empfohlene Widerstandsklassen und DIN-Vorschriften und lassen Sie sich Montagebescheinigungen aushändigen.
  • Viele einbruchhemmende Maßnahmen sind förderfähig.
  • Kostenlose Beratung zu individuellen Einbruchmaßnahmen geben kriminalpolizeiliche Beratungsstellen.

Zehn bis fünfzehn Sekunden – so lange dauert es, bis eine einbrechende Person nur mit einem Keil und einem Schraubendreher ein herkömmliches Fenster aufgehebelt hat. Da die meisten Menschen ihre Wohnungen und Häuser nicht ausreichend gegen Einbrüche sichern, wurde laut Bundeskriminalamt im Jahr 2020 pro Tag etwa 206 Einbrüche in Deutschland gemeldet. Dabei sind der Polizei zufolge rund 80 Prozent der Einbrechenden Spontan- und Gelegenheitstäter*innen. Diese ließen sich schon durch einfache Sicherheitsvorkehrungen von ihrem Vorhaben abbringen. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie Ihr Zuhause wirksam gegen Einbruch schützen können. Wir stellen Ihnen außerdem Vor- und Nachteile sowie Kosten und Förderungsmöglichkeiten verschiedener Einbruchschutzmaßnahmen vor.

1. Einbruchschutzmaßnahmen im Überblick

Einbrecher an der Terrassentür(c) iStock.com/Image Source

„Bei mir gibt es sowieso nichts zu holen, wieso also Geld für Einbruchschutz ausgeben?“ – dieser Gedanke hält viele Hausbesitzende und Mietende davon ab, in Einbruchschutz zu investieren. Doch fast jeder Haushalt verfügt heute über mindestens einen Laptop, Fernseher sowie andere Elektronik mit hohem Wiederverkaufswert und ist somit für Einbrechende attraktiv. Und selbst wenn der/die Dieb*in bei einem Einbruch nur Modeschmuck entwenden konnte: Allein das Gefühl, dass sich eine fremde Person im eigenen Zuhause zu schaffen gemacht hat, ist für die meisten Einbruchsopfer eine unterschätzte psychologische Belastung.

Die gute Nachricht: Ob Nachbar*innen, Alarmanlage oder Verriegelungssysteme für Türen und Fenster – es gibt viele wirksame Möglichkeiten, sich gegen Einbruch zu schützen. Laut Polizeistatistik wurden durch aufeinander abgestimmte Sicherheitsvorkehrungen in den vergangenen Jahren fast die Hälfte aller gemeldeten Einbruchsversuche vereitelt. Denn Einbrechen ist ein schnelles und verstecktes Geschäft. Wenn das Aufhebeln des Fensters zu lange dauert, wird das Einbruchs­vorhaben in der Regel aufgegeben. 

1.1. Was ist Einbruchschutz?

Wirkungsvoller Einbruchschutz soll durch eine Kombination von mechanischen Sicherheitsvorkehrungen, elektronischen Maßnahmen und einem umsichtigen Verhalten den Einbruch in die eigenen vier Wände verhindern. Wichtig ist: Einen hundertprozentigen Einbruchschutz gibt es nicht. Ein professioneller Einbrechende kann mit dem richtigen Werkzeug auch stark gesicherte Türen oder Fenster aufbrechen. Daher wird fachlich korrekt von „Einbruchhemmung“ gesprochen, welche sich in zwei grundlegende Bereiche aufteilt:

  1. Der Zeitraum, bis sich der/die Dieb*in Zugang zum Inneren verschafft hat, soll durch mechanische Verriegelungs- und Verschlusssysteme verlängert werden.
  2. Elektronische Systeme, wie Kameras und Alarmanlagen, melden den Einbruch, erregen Aufmerksamkeit und sammeln Beweismaterial.

1.2. Einbruchschutz im Überblick: darauf kommt es an

Wie kann ich mein Zuhause also konkret vor Übergriffen schützen? Egal ob in Wohnung oder Haus – an erster Stelle gilt es, einfache Verhaltensregeln einzuhalten. Türen und Fenster sind beispielsweise selbst bei kurzem Verlassen des Hauses oder der Wohnung richtig abzuschließen. Denn: Entgegen landläufiger Meinungen passiert der größte Teil der Einbrüche tagsüber, wenn die im Haus oder in der Nachbarschaft lebenden Personen auf der Arbeit oder einkaufen sind. Gekippte Fenster oder Terrassentüren und unabgeschlossene Eingangstüren wirken hier wie Einladungen zum Gelegenheits­diebstahl.

Zusätzlich sollten Bewohnende von Wohnungen und Eigenheimen zunächst auf mechanische Sicherungstechniken, wie zusätzliche Verriegelungen oder einbruchsichere Schlösser an Türen und Fenstern, setzen. Diese Sicherheits­vorkehrungen lassen sich entweder direkt verbauen oder nachrüsten. Für den letzten Schliff zum sicheren Zuhause sorgen elektronische Vorkehrungen, wie Kameras, Alarmanlagen oder 180-Grad-Spione.

Welche Maßnahme ergriffen wird, hängt maßgeblich von der Gefährdungslage und dem eigenen Schutzziel ab. In jedem Falle gilt: Mechanischen Sicherungstechniken sollte bei der Sicherung des eigenen Heims immer Priorität eingeräumt werden. Sie verhindern meistens den Zutritt in das Haus. Elektronische Sicherheitssysteme helfen dabei, die Einbrechenden abzuschrecken, Beweismaterial zu sichern und den Einbruch zu melden.


1.3. Vergleich der Maßnahmen

Person schließt ein Fenster.(c) WoGi / Fotolia.com

Die verschiedenen Maßnahmen zum Einbruchschutz haben allesamt Vor- und Nachteile, wie der Vergleich zeigt. Erkennbar wird dadurch aber auch, dass Sie schon durch einfache Maßnahmen etwas für besseren Einbruchschutz tun können.

 

MaßnahmenVorteileNachteile
Verhaltensregeln
zum Beispiel:
  • Türen und Fenster bei Verlassen des Hauses schließen
  • Gegensprechanlage nutzen
  • Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen
  • Kletterhilfen (Leiter, Kisten) an Hauswand vermeiden
  • kostenlos und direkt umsetzbar
  • verhindert Gelegenheits-diebstähle
  • schafft Bewusstsein für ungewöhnliche Vorkommnisse auch in Nachbarschaft
  • nur als Basisschutz zu verstehen
  • als einzelne Maßnahme nicht ausreichend
mechanische Sicherungstechniken
zum Beispiel:
  • verzögern bzw. verhindern den Einstieg eines Einbrechenden
  • können direkt verbaut oder nachgerüstet werden
  • förderfähig
  • erfordert Erlaubnis der Hausverwaltung
  • Kosten werden nur anteilig übernommen
elektronische Sicherheitsvorkehrungen
zum Beispiel:
  • Alarmanlage (Einbruchmeldesystem / Gefahrenwarnanlage)
  • Kamera
  • Bewegungsmelder
  • Anwesenheitssimulation
  • wirken bereits optisch abschreckend gegen Gelegenheitseinbruch
  • liefern Beweismaterial und Täterbeschreibung
  • erregen Aufmerksamkeit durch Alarm und verständigen Polizei
  • bei Smart-Home-Systemen auch aus der Distanz steuerbar
  • förderfähig
  • Smart-Home-Systeme können gehackt werden
  • verhindern nicht den Einstieg in Haus oder Wohnung
  • nur ergänzend zu mechanischen Maßnahmen sinnvoll

1.4. Kosten der Einbruchschutzmaßnahmen

Älteres Paar bezahlen Rechnung(c) iStock.com/kali9

Was kostet es, mein Zuhause einbruchsicher zu machen? Diese Frage lässt sich nur sehr individuell beantworten. Je nachdem, ob es sich beispielsweise um:

  • eine Wohnung im fünften Stock oder
  • ein Einfamilienhaus in freistehender Lage handelt

sind unterschiedliche Maßnahmen zur Sicherung nötig, mit entsprechend unterschiedlichen Kosten für den Einbruchschutz. Beispielsweise kann für die Sicherung einer Wohnung in oberen Stockwerken die Sicherung mit einem Panzerriegel vor der Eingangstür ausreichend sein. Schließlich ist hier kein Einbruch über die Fenster zu erwarten. Panzerriegel, oder gängiger auch Querriegel genannt, sind in zertifizierter Ausgabe bereits ab etwa 150 Euro erhältlich. Bei einem freistehenden Einfamilienhaus mit zwei Stockwerken müssten für guten Schutz mindestens: 

  • einbruchhemmende Fenster 
  • Terrassentüren mit Pilzkopfzapfen (pro Fenster mindestens 300 Euro)
  • sichere Eingangstüren (circa 800 Euro)

eingebaut oder nachgerüstet werden. Hier fallen je nach Größe des Hauses und des gewünschten Sicherheitsstandards schnell mehrere tausend Euro an. Die Kosten für Einbruchschutz unterscheiden sich also stark.

Um einen groben Richtwert für die Kosten zu nennen: Laut einer Umfrage der Initiative „Zuhause sicher“ investieren etwa 50 Prozent aller Mieter*innen und Eigentümer*innen rund 4.000 Euro, um ihr Zuhause mit den polizeilich empfohlenen Standards zu sichern. Generell ist es wichtig zu prüfen, ob eine Nachrüstung oder der Austausch von Elementen wie Fenstern oder Türen im Zuge eines Umbaus sinnvoll ist. In den meisten Fällen gilt: Nachrüsten verursacht höhere Kosten als der direkte Einbau einbruchhemmender Bauteile bei Neubau oder Renovierung.

Nutzen Sie das kostenlose Angebot der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle in Ihrer Nähe, die individuell zu sinnvollen Sicherungsmaßnahmen zu beraten. Eine Übersicht über alle Beratungsstellen finden Sie auf der Website der Polizei-Beratung.

Darüber gibt es hier noch weitere Beratungsangebote und Online-Portale, auf denen Sie sich zum Thema Einbruchschutz informieren können.

1.5. Lohnt sich die Investition in die Diebstahlsicherung überhaupt?

Laut einer Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beträgt der durch Einbrüche verursachte Schaden durchschnittlich 3.100 Euro pro Fall. Das ist weniger, als viele Menschen in den Schutz ihrer vier Wände investieren. Doch was in Geldwert nicht gemessen werden kann, ist der sentimentale Wert, der beispielsweise gestohlenen Erbstücken oder Geschenken der Familie anhängt. Für viele Menschen ist der Verlust der Erinnerungsstücke unbezahlbar.

Hinzu kommt die psychologische Belastung durch das Eindringen einer fremden Person in die Intimsphäre. Einer Umfrage des GDV zufolge fühlen sich rund drei Viertel aller Betroffenen nach einem Einbruch zu Hause nicht mehr sicher. Sie leiden zum Teil unter Angst- und Schlafstörungen. Etwa 15 Prozent der Befragten wollen nach einem Einbruch sogar lieber umziehen, als in der alten Umgebung zu bleiben. Einbruchschutz kann sich also in vielerlei Hinsicht lohnen.

1.6. Einbruchschutz & energetische Sanierung kombinieren

Machen Sie sich die Fördermöglichkeiten zunutze, indem Sie verschiedene Maßnahmen kombinieren. Egal ob Ihr Hauptanliegen eine energetische Sanierung Ihrer vier Wände, barrierefreies Wohnen oder besserer Einbruchschutz ist – die KfW-Bank unterstützt die gemeinsame Umsetzung dieser Maßnahmen durch spezielle Förderpakete. So sparen Sie auf dem Weg zu einem sicheren, aber auch energieeffizienten und langfristig komfortablen Zuhause Investitionskosten durch Fördergelder. Eine energetische Sanierung amortisiert sich zudem oft rasch und finanziert über die Energieeinsparungen die Kosten für den Einbruchschutz mit. So lohnt sich das Kombinieren doppelt.

1.7. Förderung und Zuschüsse für Einbruchschutzmaßnahmen

Die gute Nachricht: Für die Finanzierung einbruchhemmender Baumaßnahmen gibt es staatliche Förderung in Form von Krediten, Zuschüssen oder Steuernachlass. Die bundeseigene Förderbank KfW beispielsweise fördert die Sicherheitsbemühungen sowohl von Eigentümer*innen als auch Mieter*innen im Zuge der Förderprogramme für altersgerechten Umbau (Programm 455) und energieeffizientes Sanieren (Programme 159). Folgende Maßnahmen sind über die KfW förderfähig:

Förderung Programm altersgerechter UmbauFörderung Programm energieeffizientes Sanieren
  • Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren bzw. Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
  • weitere Maßnahmen wie Türspione, (Bild-) Gegensprechanlagen, z. B. mit Videotechnik
  • Einbau/ Austausch einbruchhemmender Fenster
  • Einbau/ Austausch einbruchhemmender Balkon- und Terrassentüren

Die Höhe des Zuschusses durch das Förderprogramm 455 beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten bei einer Mindestinvestition von 500 Euro. Die maximale Zuschusshöhe beläuft sich auf maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit für Investition von 15.000 Euro. In Kombination mit barrierehemmenden Baumaßnahmen erhöht sich das Zuschussvolumen auf maximal 5.000 Euro. Wer sein Zuhause auf den Standard „altersgerechtes Haus“ bringen möchte, erhält sogar 12,5 Prozent der Investitionskosten erstattet, bei einem maximalen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro. Gefördert werden jeweils sowohl die Material- als auch die Arbeitskosten (Handwerker*innen).

Empfehlung für Mietende: Treffen Sie mit dem Vermietenden eine Modernisierungs­vereinbarung. Bauliche Veränderungen an der Wohnung müssen mit der Hausverwaltung abgestimmt und gegebenenfalls zum Auszug wieder rückgängig gemacht werden.

Ausführliche Informationen zu Förderbedingungen, Antragstellung und Beispielrechnungen enthält der Artikel zur Förderung von Einbruchschutz.

Wichtig: Die Antragstellung für Förderungen durch Zuschuss oder Kreditvergabe muss vor Beginn der Umbauarbeiten erfolgen.

1.7.1. Einbruchschutzmaßnahmen von der Steuer absetzen

Professionell durchgeführte Umbaumaßnahmen können als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ von der Steuer abgesetzt werden. Wie bei anderen Handwerksleistungen werden dabei 20 Prozent des Arbeitslohns, der Fahrt- und Maschinenkosten plus die anteilige Umsatzsteuer von der Steuerschuld abgezogen – in Höhe von maximal 1.200 Euro. Ausgaben für Material werden bei der Steuererklärung nicht berücksichtigt

Achten Sie für das Absetzen von der Steuer darauf, dass die genaue Tätigkeit des Handwerkenden zum Einbruchschutz auf der Rechnung nachzuvollziehen ist. Und bezahlen Sie per Überweisung, denn Barzahlung wird vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt.

1.7.2. Einbruchschutz: Nachlass von der Hausratversicherung

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausratversicherung über einen Beitragsnachlass. Viele Versicherungsunternehmen gewähren vergünstigte Konditionen, wenn das versicherte Zuhause in Sachen Einbruchschutz den polizeilichen Empfehlungen entspricht. Die polizeiliche Plakette „Zuhause sicher“ gilt als Nachweis eines hohen Sicherheitsstandards für Einbruchschutz.

1.8. Einbruchschutz nachrüsten

Am besten ist es, Einbruchschutz bereits bei der Planung eines neuen Hauses oder bei einer anstehenden Renovierung des Eigenheims mitzudenken. Doch auch bei vorhandenen Wohnungen und Häusern kann die Sicherheit durch nachträglich installierte Maßnahmen erhöht werden. An erster Stelle sollte hier stehen, Türen und Fenster durch Schutzbeschläge oder einbruchhemmende Verriegelungen gegen das Aufhebeln von außen zu schützen. Wichtig ist, dass die Maßnahmen für die Einbruchschutz-Nachrüstung aufeinander abgestimmt werden und alle Schwachstellen berücksichtigt werden. Jede Nachrüstung sollte von einer Fachfirma durchgeführt werden, die mit DIN-zertifizierten Materialien arbeitet.

Welche Maßnahmen für das Sichern von Fenstern und Türen geeignet sind, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Auf der Webseite des Polizeinetzwerks „Zuhause sicher“ finden Sie Handwerksbetriebe und Firmen in Ihrer Nähe. Diese sind von den Landeskriminalämtern als Errichter von mechanischem Einbruchschutz anerkannt.

1.9. Rechtliche Grundlagen

Nicht alle Produkte, die mit „Einbruchsicherheit“ werben, bieten auch tatsächlich zuverlässigen Schutz gegen ungebetene Gäste. Achten Sie bei der Wahl von Bauteilen auf Modelle, die nach der deutschen Industrienorm (DIN) als einbruchhemmend ausgezeichnet und von zertifizierten Kontrollstellen abgenommen worden sind. Für Türen, Fenster, Gitterelemente und Schlösser gilt beispielsweise die DIN EN 1627.

In der DIN EN 1627 ist der Widerstand definiert, den ein bestimmtes Bauteil gegen Aufhebeln und Aufbrechen bietet. Unterschieden wird dabei zwischen den Widerstandsklassen (resistance class) RC 1 N und RC 2 N und den Widerstandsklassen RC 2 bis RC 6, wobei RC 6 für den stärksten Schutz steht. Die Polizei empfiehlt einbruchhemmende Fenster und Türen ab der Widerstandsklasse RC 2. Im Übrigen ist diese Klassifizierung auch Voraussetzung für die Förderung durch die KfW. Diese rechtliche Grundlage des Einbruchschutzes ist also auch eine wichtige Grundlage für die Finanzierung.

Werden Türen und Fenster erst nachträglich gesichert, sollten die Nachrüstprodukte nach der DIN 18104-1 & 2 geprüft sein. Alarmanlagen sollten mindestens nach der europäischen Norm DIN EN 50131 und der DIN VDE 0833 (Teil 1 und 3) geprüft sein. Für Schlösser und Schutzbeschläge gilt die DIN 18251 bzw. die DIN 18257.

1.10. Verhaltensregeln für den Einbruchschutz

Neben allen technischen Maßnahmen gehört zum Schutz gegen Einbruch auch ein wachsames und vorbeugendes Verhalten. In der nachfolgenden Tabelle haben wir eine Auswahl an Verhaltensregeln für Einbruchschutz zusammengefasst, mit denen Sie sich vor allem gegen Gelegenheitsdiebstahl schützen können.

MietwohnungHausbewohner*innen
  • Vorder- & Hintertüren auch bei kurzer Abwesenheit doppelt abschließen
  • Fenster und Balkon-/Terrassentüren schließen statt auf Kipp – ein gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster
  • Spion benutzen – am besten 180-Grad-Winkel-Modell
  • bei Abwesenheit Briefkasten leeren und Jalousien bewegen (lassen), um Anwesenheit zu suggerieren
  • Nachbar*innen über Abwesenheit informieren und zu Wachsamkeit auffordern
  • Kette vor Eingangstür benutzen, bevor fremdem Besuch die Tür ganz geöffnet wird
  • keine Hinweise auf Abwesenheit auf Anrufbeantworter/Mailbox hinterlassen
  • Gegensprechanlage nutzen und keinem Fremden öffnen
  • Garagentor verschließen
  • Fremden keinen Zugang in das Haus erlauben
  • Kletterhilfen wie Leitern, Gartenmöbel oder Mülltonnen an der Hauswand vermeiden
  • „Sperrstunde“ mit Nachbar*innen verabreden und nachts Eingangstür verschließen
  • Grundstück gut ausleuchten
  • keine Ersatzschlüssel auf dem Grundstück verstecken
  • blickdichten Heckenbewuchs um das Grundstück vermeiden

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2. Einbruchschutz beim Fenster

Einbruchsicheres Fenster mit Verriegelung(c) iStock.com/MihaPater

Ungesicherte Fenster, Terrassen- und Balkontüren sind gerade in Einfamilienhäusern der häufigste Einstiegspunkt für den Einbruch. Nur mit einem Schraubendreher ausgestattet können diese Fenster in Sekundenschnelle aufgehebelt werden. Einbruchhemmende Fenster haben demnach oft oberste Priorität bei der Sicherung des eigenen Zuhauses. Prinzipiell gilt: Je leichter ein Fenster zu erreichen ist, desto wichtiger ist die mechanische Sicherung gegen ungebetene Gäste. Egal ob Sie sich dabei für den Einbau neuer Fenster oder die nachträgliche Sicherung alter Fenster für mehr Einbruchschutz entscheiden: Mit dem Einbau sollten immer Fachfirmen betraut werden, die ausschließlich DIN-zertifizierte Materialien einsetzen. Lassen Sie sich von dem Handerwerkenden dazu unbedingt eine Montagebescheinigung für den Einbruchschutz aushändigen.

Energieeffizienz mitdenken: Achten Sie bei der Wahl einbruchsicherer Fenster auch auf die Dämmeigenschaften des entsprechenden Modells. Die Maßeinheit dafür ist der sogenannten „U-Wert“, der in Watt pro Quadratmeter und pro Kelvin (W/(K·m2)) angegeben wird. Der U-Wert gibt den Wärmestrom durch ein Bauteil in Abhängigkeit zum Temperaturgefälle an. Je niedriger dieser Wert, desto weniger Wärme entweicht.

Zur Orientierung: Die Energieeinsparverordnung (EnEv) schreibt beim Bauen und Modernisieren außenliegende Fenstern mit einem U-Wert von maximal 1,3 W/(m2K) vor.

2.1. Sicherheitsfenster bei Neubau/Umbau

Am günstigsten ist es, Einbruchschutz direkt beim Neubau oder Umbau eines Hauses zu berücksichtigen. Hier empfiehlt sich der Einbau von Fenstern und Fenstertüren, deren Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 geprüft oder zertifiziert wurde und die mindestens der Widerstandsklasse RC 2 entsprechen. Bei diesen Bauteilen ist sichergestellt, dass es in der gesamten Konstruktion des Fensters, also Rahmen, Beschlag, Verglasung und Schloss, keine Schwachstellen gibt. Es handelt sich sozusagen um ein Bauteil „aus einem Guss“.
Einbruchhemmende Fenster erfordern eine sachgerechte Verarbeitung, die regelmäßig von unabhängiger Seite kontrolliert werden sollte. Achten Sie daher bei der Wahl der Fenster und Fenstertüren für Neubau oder Umbau auf das Zeichen einer polizeilich empfohlenen Kontrollstelle. Folgende Siegel werden empfohlen:

2.2. Fenster einbruchsicher nachrüsten

Wem der Austausch seiner Fenster zu teuer oder zu aufwendig ist, kann vorhandene Fenster mit Hilfe von Nachrüsttechnik einbruchsicher nachrüsten. Dabei sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Nachrüstungen aufeinander abgestimmt werden, damit keine Schwachstellen bleiben. Zum Beispiel besitzt ein abschließbarer Fenstergriff kaum einbruchhemmende Wirkung, da er das Fenster nicht gegen Aufhebeln schützen kann. Daher lautet die Faustregel zur Sicherung von Fenstern, dass pro 1 Meter Fensterhöhe rechts und links jeweils eine Zusatzsicherung montiert oder der Fensterbeschlag durch einen Sicherheitsbeschlag ausgetauscht werden sollte.

Einen Überblick über die Möglichkeiten zum Nachrüsten für einbruchsichere Fenster bietet folgende Tabelle:

Art der NachrüstungDINAnwendung, Vorteile und Nachteile
AufschraubsicherungDIN 18104 Teil 1+ wird von außen an Wand und Fenster verschraubt
+ für Griff-, Scharnier- und Bandseiten erhältlich
+ wird zusätzlich zu Fenstergriff montiert
+ relativ günstige Variante der Nachrüstung
- die Sicherungen werden teilweise als optisch störend empfunden
PilzkopfzapfenbeschlagDIN 18104 Teil 2+ normaler Fensterbeschlag wird durch Pilzkopfzapfen und Einrastvorrichtung ersetzt
+ bieten guten Schutz vor Aufhebelung
+ von außen unsichtbarer Schutz
+ Austausch bei Kunststofffenstern durch Handwerker*in unproblematisch machbar
- Montage relativ teuer (ca. 300 Euro pro Fenster inkl. Material)
- bei Holzfenstern müssen teilweise Schließbleche nachträglich eingelassen werden
abschließbarer FenstergriffDIN 18267+ in Ergänzung zu Pilzkopfzapfen oder Aufschraubsicherungen
+ sollte einem Drehmoment von 100 Nm widerstehen können (Widerstandsklasse FG-S-1).
+ Schlüssel immer abziehen
StangenschlossDIN 18104 Teil 1+ zwei Verriegelungspunkte: oben und unten,
ersetzt abschließbaren Fenstergriff
- Basisschutz; in Kombination anzuwenden!
durchwurfhemmende Sicherheitsfolie

DIN EN 356

+ verhindern Durchbruch oder Durchwerfen des Fensterglases
+ wird innenseitig über das Fensterglas geklebt
- relativ teuer, Einschlagen des Fensters passiert wegen der Lärmentstehung relativ selten

Welche einbruchsichere Nachrüstung an Ihren Fenstern sinnvoll ist und baulich angewendet werden kann, sollte mit einer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle oder einem Fachbetrieb besprochen werden. Vergleichen Sie auch die Kosten: Eventuell ist der Austausch eines Fensters günstiger als die Einbruchschutz-Nachrüstung – und womöglich auch energetisch sinnvoller.

2.3. Einbruchschutz an Bad- und Kellerfenstern mit Gittern

Kellerfenster und Badezimmerfenster verdienen in Puncto Einbruchschutz genauso viel Aufmerksamkeit wie das große Wohnzimmerfenster. Gerade Fenster in Toilettennähe werden häufig offen oder auf Kipp stehen gelassen. So haben einbrechende Personen leichtes Spiel. Um Ihr Haus ganzheitlich gegen Einbruch zu schützen, bietet sich für Keller-, Garagen- oder Toilettenfenster der Einsatz von einbruchhemmenden Gittern an.

Die Polizei empfiehlt, ebenso wie bei Fenstern und Fenstertüren, Gitter, die nach der DIN EN 1627 mit der Widerstandsklasse RC 2 ausgezeichnet wurden.

Wichtig: Achten Sie in jedem Fall darauf, dass das Gitter nicht einfach von außen abgeschraubt werden kann, dass die Gitterstäbe maximal 12 Zentimeter Abstand zueinander haben und die Berührungspunkte der Gitterstäbe gut verschweißt sind.

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3. Einbruchschutz an Türen

Geöffnete die Haustür(c) iStock.com/simplytheyu

Wie bei allen anderen Komponenten gilt auch für Türen: Der Einbruchschutz der Tür ist nur so stark wie sein schwächstes Bestandteil. Achten Sie daher immer darauf, dass einbruchsichere Türen oder Nachrüstelemente nach den empfohlenen DIN-Normen geprüft und fachgerecht verbaut sind. Um guten Schutz gegen Einbruch zu bieten, müssen über Schloss, Zarge, Türblatt und Beschlag hinaus alle Bestandteile der Tür einbruchhemmend sein. Fordern Sie dazu eine Montagebescheinigung für Einbruchschutz vom einbauenden Handwerksbetrieb ein.

Energieeffizienz mitdenken: Achten Sie bei der Wahl einbruchsicherer Türen auch auf die Dämmeigenschaften des entsprechenden Modells. Die Maßeinheit dafür ist der sogenannten „U-Wert“, der in Watt pro Quadratmeter und pro Kelvin (W/(K·m2)) angegeben wird. Der U-Wert gibt den Wärmestrom durch ein Bauteil in Abhängigkeit zum Temperaturgefälle an. Je niedriger dieser Wert, desto weniger Wärme entweicht.

Zur Orientierung: Die Energieeinsparverordnung (EnEv) schreibt beim Bauen und Modernisieren außenliegende Türen mit einem U-Wert von maximal 1,3 W/(m2K) vor.

3.1. Einbau von einbruchhemmenden Türen

Am sichersten und auch am unkompliziertesten ist es, einbruchhemmende Türen bei Neubau oder Umbau direkt zu verbauen. Die Polizei rät zu Türen ab der Widerstandsklasse RC 2. Diese Türen wurden nach der DIN EN 1627 auf ihre Sicherheit geprüft und haben im Test unter Beweis gestellt, dass es in ihrer Gesamtkonstruktion keinen Schwachpunkt gibt. Achten Sie darauf, dass Sie alle Türen zur Wohnung oder zum Haus einbruchsicher machen, denn Einbrechende kommen gerne auch durch die Hintertür oder das Garagentor.

Da die Herstellung einbruchhemmender Türen besondere Sorgfalt erfordert und vielen Kriterien standhalten muss, sollten Sie bei der Auswahl einbruchhemmender Türen auf das Zeichen folgender Kontrollstellen achten:

3.2. Einbruchsichere Türen nachrüsten

Wer seine Türen nicht austauschen möchte, kann die Sicherheit bestehender Türen mit Nachrüstprodukten dennoch entscheidend verbessern. Dabei sollten Sie darauf achten, dass sich die einzelnen Komponenten für die einzelnen Bestandteile der Tür, wie Schloss, Schließbleche, Türrahmen und Türblatt, sinnvoll ergänzen. Denn auch fünf Schlösser an der Tür bieten keine Sicherheit gegen Einbrechende, wenn die Tür einfach aus den Angeln gehebelt oder mit einem Tritt in ihre Einzelteile zerlegt werden kann. In der nachfolgenden Tabelle stellen wir Ihnen einige Nachrüstprodukte für einbruchsichere Türen vor. Lassen Sie sich von einer handwerklichen Fachkraft oder der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle in Ihrer Nähe beraten, welche Maßnahmen in Ihrem Fall für einbruchsichere Türen sinnvoll sind.

Einbruchschutz-ProduktDINFunktion und Tipps
Bereich: Türrahmen, Schließblech, Türblatt
Schließbleche und BändersicherungDIN 18104 Teil 2
  • verankern Türrahmen mechanisch mit dem Mauerwerk 
  • sichern gegen Aufhebeln im Schlossbereich und auf Bandseite 
→ auf geringe „Falzluft“ achten: maximal 3 bis 5 mm Abstand zwischen Flügel und Rahmen
Bereich: Schloss
einbruch-hemmendes SchlossDIN 18251, Klasse 4 oder 5
  • Einsteckschloss für gefalzte Türen, Mehrfachverriegelungen und Rohrrahmentüren 
  • sollten mit Profilzylinder nach DIN 18252 versehen werden
→ vor Schlossaustausch prüfen, ob Türblatt selbst massiv und somit widerstandsfähig ist!
ProfilzylinderDIN 18252 Widerstandsklasse 2 mit Bohrschutz
  • sorgt für die Trennung von Schloss und Sperrmechanismus
Schutzbeschlag / SchutzrosetteDIN 18257 ab Klasse ES 1
  • schützt Schlossgesperre und den Profilzylinder von außen gegen Manipulation, wie Aufbohren/ Aufschrauben 
  • bei Profilzylinder ohne Ziehschutz Zylinderabdeckung erforderlich
Bereich: Schlossseite
Zusatzschloss und SperrbügelDIN 18104 Teil 1
  • Aufstoßen der spaltbreit geöffneten Tür wird verhindert 
  • als einzelne Maßnahme nicht ausreichend
Bereich: Tür
Querriegelschloss / PanzerschlossDIN 18104 Teil 1
  • gute Sicherung gegen Einbruch durch die Tür 
  • Schließkästen müssen fest im Mauerwerk verankert werden 
  • unterhalb des Hauptschlosses montieren 
  • Zylinder muss mechanisch geschützt werden (Schutzbeschlag)
Bereich: Sicht/Türspion
Türspion, Beleuchtung, Videosprechanlage
  • mindestens 180-Grad-Spion einbauen, damit ganzer Eingangsbereich sichtbar ist 
  • Flur/Türschwelle mit Bewegungsmelder beleuchten 
  • ggf. Gegensprechanlage mit Videokamera einbauen 

Ein umfangreiches Herstellerverzeichnis zu zahlreichen geprüften und zertifizierten Produkten für nachrüstbaren Einbruchschutz (außer Türspionen, Beleuchtung und Videosprechanlagen) finden Sie auf der Website der bayerischen Polizei.

3.3. Garagentore und Nebeneingänge einbruchsicher machen

Auch den Nebeneingang und das Garagentor sollten Sie gegen Einbrechende sichern. Für Garagentore gibt es noch keine DIN-Norm, die den Sicherheitsgrad einzelner Bauteile qualifiziert. Lesen Sie sich also die Herstellerangaben zur Einbruchsicherheit genau durch und achten Sie in jedem Fall auf eine Hochschiebeverriegelung für mehr Sicherheit.

Die Verbindungstür von Garage zu Wohnhaus sowie sonstige Nebentüren können mit massiven Schubriegeln oder Querriegelschlössern einbruchsicherer werden. Vorsicht: Brandschutztüren weisen oft keinerlei einbruchhemmende Eigenschaften auf, dürfen jedoch auch nicht mit Nachrüstprodukten verändert werden. Viele Anbieter bieten mittlerweile „Multifunktionstüren“ an, die Anforderungen des Brandschutzes und der Einbruchhemmung erfüllen.

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4. Einbruchschutz an Jalousien & Rollläden

Fenster mit halb geöffneten Rolladen(c) iStock.com/simonmayer

Rollläden vor den Fenstern scheinen auf den ersten Blick einen zusätzlichen Schutz vor Einbruch zu leisten. Doch viele Rollläden schützen zwar gegen die Sonne, bieten jedoch keinerlei Schutz gegen Eindringlinge. Denn: Rollläden aus Kunststoff lassen sich häufig einfach eindrücken, hochschieben oder aus der seitlichen Befestigung ziehen. Gerade Fenster und Balkontüren im Erdgeschoss sollten daher mit einbruchhemmenden Jalousien versehen werden.

4.1. Rollläden mit Einbruchschutz

Wie bei Türen und Fenstern empfiehlt sich, bereits beim Einbau von Rollläden oder Jalousien auf einbruchsichere Modelle zu setzen. Einbruchhemmende Rollläden werden nach der DIN EN 1627 getestet und ihre Widerstandskraft zwischen RC 1 bis RC 6 klassifiziert. Die Polizei rät für den Privatgebrauch zu Jalousien/Rollläden mit Einbruchschutz ab der Widerstandsklasse RC 2.

Sicherheitsrollläden verfügen für den Einbruchschutz über Sonderausstattungen wie verstärkte Führungsschienen, stabile Rollladenpanzer, automatische Hochschiebesicherungen. Sie bestehen aus massiven Materialien wie stranggepresstem Aluminium oder aus Holzstäben mit Kettenverbindung. Moderne Rollläden lassen sich für besseren Einbruchschutz mit Smart-Home-Systemen verbinden, so dass bei einem Manipulationsversuch beispielsweise alle Rollläden heruntergefahren und die Außenbeleuchtung angeschaltet wird.

4.2. Einbruchschutz an Rollläden nachrüsten

Auch bestehende Rollläden können nachträglich gegen Einbrechende gesichert werden. Prüfen Sie dafür zunächst, ob Ihre Rollläden aus stabilem Material bestehen. Legen Sie dafür die Hand mittig auf das heruntergelassene Rollo, drücken es mit leichtem Druck nach innen. Gibt die Jalousie nach, empfiehlt sich ein Austausch der Rollläden um Einbruchschutz zu gewährleisten. Besteht es dagegen aus stabilem Material, können Sie je nach Modell eine automatische Hochschiebesperre nachrüsten lassen. Überprüfen Sie außerdem, ob der Rollladenkasten aus stranggepresstem Aluminium besteht und somit nicht von außen manipulierbar ist.

Auch bei Rollläden gilt: Damit die Technik für den Einbruchschutz halten kann, was sie verspricht, ist ein fachgerechter Einbau erforderlich. Lassen Sie sich von der handwerklichen Fachkraft Ihres Vertrauens nach dem Nachrüsten von Rollladen oder Hochschiebesicherung eine Montagebescheinigung aushändigen.

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5. Einbruchsichere Schlösser & Schließsysteme

Installation eines Türschlosses und Sicherheitssystems(c) iStock.com/Jodi Jacobson

Ein ganz normales Schloss verhindert zwar, dass in der Nachbarschaft lebende Personen uneingeladen in die Wohnung oder das Haus marschieren, bietet jedoch so gut wie keinen Schutz gegen Einbrechende. Gerade in Mehrfamilienhäusern, in denen Einbrechende fast immer über die Tür in die Wohnung gelangen, ist ein einbruchhemmendes Schloss daher enorm wichtig. Denn: Je länger eine einbrechende Person braucht, um ein Schloss zu knacken, umso wahrscheinlicher gibt er sein Vorhaben auf. Aber ein gutes Schloss allein reicht nicht: Um eine Tür einbruchsicher zu machen, müssen Schloss, Tür, Rahmen und Schließblech aufeinander abgestimmt und fachgerecht eingebaut werden.

5.1. Einbau von mechanischen einbruchhemmenden Schlössern

Das Herz eines Schlosses – und somit auch die häufigste Angriffsstelle für Einbrechende – ist der Schließzylinder, mit dem der Schlossriegel sowie die Schlossfalle der Tür auf- und zugeschlossen wird. Bei herkömmlichen Schlössern kann der Einbrechende mittels Dietrich, Aufbohren, falschen Schlüsseln und einigen weiteren Tricks schnell den Schließmechanismus überwinden. Ein einbruchhemmendes Schloss muss also Schutz gegen diese Methoden bieten: mit Aufbohr- und Ziehschutz, Kernziehsperre sowie Resistenz gegen falsche Schlüssel. Ein gutes, einbruchhemmendes Schloss ist daher ein abgestimmtes Zusammenspiel von Schließzylinder, Zylinderabdeckung und einem Schutzbeschlag gegen Aufbohrung und Manipulation des Schlosses.

Schlösser, deren Wirkung gegen Einbruch geprüft wurde, erkennen Sie an der Zertifizierung nach der DIN Norm 18251. Bei Einsteckschlössern wählen Sie Modelle ab den Klassen 4 oder 5, bei Schlössern mit Mehrfachverriegelung sind Modelle bereits ab Klasse 3 empfehlenswert. In diese einbruchhemmenden Schlösser werden als Schließelement die nach DIN 18252 oder 18254 zertifizierten „Profilzylinder“ verbaut, die wenigstens der von der Polizei empfohlenen Widerstandsklasse 2 entsprechen. Alternativ empfehlen sich durch die VdS Schadenverhütung GmbH (VdS) mit der Kategorie B oder B+ ausgezeichnete Schlösser. Der Vorteil der Kategorie B+: Schlüssel für Schlösser dieser Sicherheitsklasse können nur mit Vorlage einer Sicherungskarte kopiert werden.

Achten Sie außerdem darauf, dass Ihre Schlösser mit nach der DIN 18257 zertifizierten Schutzbeschlägen oder Schutzrosetten der Widerstandsklasse ES 1 oder 2 mit Zylinderabdeckung ausgestattet sind oder der Profilzylinder über einen integrierten Bohr- und Ziehschutz verfügt. So wird sichergestellt, dass Einbrechende das Schloss nicht einfach abschrauben oder den Zylinder aufbohren.

In nach der DIN EN 1627 zertifizierten einbruchhemmenden Türen sind Sicherheitsschlösser übrigens bereits verbaut. Wählen Sie in diesem Fall Türen ab der Widerstandsklasse 2.

5.2. Elektronische Sicherheitsschlösser

Gerade in Haushalten mit mehreren Mitgliedern stoßen elektronische Sicherheitsschlösser an der Tür auf wachsende Beliebtheit. Bei diesen Schlössern wird der Schließzylinder im Schloss nicht per Schlüssel, sondern durch einen Motor bewegt, der auf ein elektrisches Signal reagiert. Dieses Signal löst die Ent- oder Verriegelung aus, beispielsweise durch einen Fingerscan, einen Zahlencode, eine Chipkarte oder einen Befehl auf dem Smartphone. Der große Vorteil dieser Schlösser: Es können keine Schlüssel verloren werden und das Schloss kann bei Bedarf jederzeit neu programmiert werden.

Ein weiterer Vorteil ist, dass elektronische Schlösser mit einer Alarmanlage oder einem Smart-Home-System verbunden werden können. Bei einem Einbruchsversuch kann so direkt eine Meldung an ein Sicherheitsinstitut oder die Polizei abgegeben werden und die Schlösser können zudem bequem per Fernsteuerung oder App bedient werden. Diese Vernetzung kann gleichzeitig ein Nachteil sein – wenn eines der verschiedenen angeschlossenen Systeme oder auch das elektronische Schloss selbst gehackt wird.

Für elektronische Schlösser gibt es bis dato noch keine DIN-Richtlinien. Lassen Sie sich für ein hochwertiges und sicheres Schloss von dem Handwerksbetrieb Ihres Vertrauens beraten und denken Sie regelmäßig an Sicherheitsupdates aller angeschlossenen Systeme.

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6. Alarmanlagen und Kameras

Alarmanlage an der Hauswand(c) Marina Lohrbach / Fotolia.com

Unterstützend zum mechanischen Einbruchschutz können elektronische Maßnahmen wie Alarmanlagen oder Kameras zum Einbruchschutz ergriffen werden. Elektronische Sicherheitstechnik dient der Abschreckung, der Meldung und der Aufzeichnung eines Einbruchs und sollte dem Schutz von Türen und Fenstern nachgeordnet sein. Denn: Einmal ins Haus gelangt, handeln Einbrechende schnell und verlassen den Einbruchsort rasch wieder – da kommen durch Alarmanlagen alarmierte Ordnungshüter in der Regel zu spät.

6.1. Alarmanlagen für die Einbruchsicherung

Für die Absicherung gegen Einbruch stehen bei den elektronischen Einbruchsicherungen Gefahrenmeldeanlagen im Mittelpunkt. Diese Alarmanlagen können einen Einbruch zwar nicht verhindern, melden den Einbruch jedoch der Polizei oder der zuständigen Sicherheitsstelle und sorgen durch den Alarmton zudem für Aufmerksamkeit. Empfohlen sind Anlagen, die mit einer rund um die Uhr besetzen Notruf- und Servicestelle verbunden sind – statt nur dem/der Besitzer*in der Alarmanlage Meldung zu erstatten.

Für die private Nutzung empfiehlt die Polizei Einbruchmeldeanlagen ab der Klasse 2 (4 entspricht der höchsten Sicherheitsstufe). Auf der Zertifizierungsskala des VdS entspricht dies der Klasse A. Bei einer besonders hohen Gefährdungslage oder wenn besonders wertvolle Objekte zu schützen sind, empfiehlt sich die Klasse 3 (VdS: B) oder 4 (VdS: C). Ob Tür, Fenster oder einzelne Räume – für jeden Bereich des Hauses gibt es unterschiedliche Meldesysteme. Lassen Sie sich von der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle in Ihrer Nähe oder von einer handwerklichen Fachkraft beraten, welche Alarmanlage zur Einbruchsicherung bei Ihnen sinnvoll ist.

Achten Sie bei der Auswahl einer Einbruchmeldeanlage in jedem Fall darauf, dass die Anlage von einer zertifizierten Prüfstelle, beispielsweise dem VdS, getestet wurde und lassen Sie sich bei Ihrem Handwerksbetrieb eine Montagebescheinigung für die Alarmanlage aushändigen. Die Anlage sollte nach den für Alarmanlagen geltenden Normen DIN EN 50130, 50131, 50136, DIN VDE 0830 und der DIN VDE 0833 Teile 1 und 3 errichtet und auch gewartet werden.

6.2. Einbruchschutz durch Kameras

Ein weiteres beliebtes Element der elektronischen Sicherheitstechnik sind Kameras. Diese werden meist sichtbar von außen an das Gebäude angebracht und sollen Einbrechende so bereits optisch abschrecken. Der Einsatz von Kameras zum Einbruchschutz ist jedoch mit einigen rechtlichen Einschränkungen verbunden, die dringend beachtet werden sollten. So darf eine Kamera beispielsweise keine Menschen in öffentlichen Bereichen wie beispielsweise auf Gehsteigen aufzeichnen. Das entspricht dem in der Europäischen Union geltenden Datenschutzrecht. Zudem muss auf Videoüberwachung deutlich sichtbar hingewiesen werden. Lassen Sie sich bei der Planung für den Einbruchschutz durch Kameras daher von einem Rechtsexperten beraten, um Problemen vorzubeugen.

Ziehen Sie bei der Planung, Installation und Wartung einer Videoüberwachungsanlage ein Fachunternehmen zu Rate, um Faktoren wie Sabotage- und Wetterschutz, die richtigen Schwenkwinkel, die Einbindung in ein bestehendes Überwachungssystem oder mögliche Versicherungsauflagen zu klären und so den Einbruchschutz per Kamera zu optimieren.

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Autorin: Mirka Jedamzik

Weitere Autor*innen: Karin Adolph, Julia Keesen

Ansprechpartnerin für Newsletter und Klimaschutz an Schulen

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