KfW-Förderung: altersgerecht umbauen (455-B und 159)
Mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ fördert die bundeseigene Förderbank KfW Baumaßnahmen, die Barrieren reduzieren und die Sicherheit erhöhen – unabhängig vom Alter des/r Bauherr*in, Käufer*in oder Mieter*in. Durch altersgerechtes Umbauen können Menschen länger in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Auch Menschen mit Behinderung oder in ihrer Bewegung Eingeschränkte profitieren davon, ebenso viele Familien.
FördermittelCheck: Förderungen finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
- KfW vergibt Kredit für altersgerechten Umbau
- Förderung nicht nur für ältere, sondern auch für junge Eigentümer*innen und Mieter*innen
- Förderung für altersgerechten Umbau auch von anderen Institutionen wie Pflegekasse, Unfallkasse oder Stiftungen
KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen“: Infos im Überblick
Eine KfW-Förderung „Altersgerecht umbauen“ ist ein Zuschuss oder Kredit der bundeseigenen Förderbank KfW für Baumaßnahmen, die Barrieren reduzieren und die Sicherheit erhöhen. Die Förderung ist unabhängig vom Alter des/r Bauherr*in.
Antragstopp im Zuschuss zum altersgerechten Umbau (455-B)
Die Fördermittel für den Investitionszuschuss zum altersgerechten Umbau (455-B) sind nicht mehr verfügbar. Bitte stellen Sie keine weiteren Anträge mehr. Wann der Fördertopf wieder gefüllt wird, ist unklar. Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden. Zugesagte Anträge sind vom Förderstopp nicht betroffen.
Antragsstopp im KfW-Programm Altersgerecht Umbauen (159)
Die Fördermittel für das KfW-Programm 159: Altersgerecht Umbauen sind nicht mehr verfügbar. Für diesen Zuschuss wurde Ende 2023 eine Antragssperre verhängt - neue Anträge können vorerst nicht gestellt werden. Bitte stellen Sie keine weiteren Anträge mehr. Wann der Fördertopf wieder gefüllt wird, ist unklar. Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden. Zugesagte Anträge sind vom Förderstopp nicht betroffen.
1. Was wird von der KfW gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die den Wohnkomfort und die Sicherheit erhöhen und dabei auch Barrieren reduzieren. Zum Beispiel:
- Wege zu Gebäuden umbauen
- Eingangsbereich und Wohnungszugang anpassen
- Überwinden von Treppen und Stufen
- Anpassen der Raumgeometrie
- Umbau des Bades
- Sicherheit erhöhen, Orientierung erleichtern und Bedienelemente anpassen
- Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen einrichten
- Maßnahmen im Wohnumfeld
- Smart-Home Elemente zum Erleichtern des Wohnalltags
Weitere Beispiele enthält die Liste der förderfähigen Maßnahmen. Diese Maßnahmen können mit Maßnahmen zum Einbruchschutz kombiniert werden.
2. Wie wird altersgerechtes Umbauen gefördert?
Wie bei den meisten Programmen üblich gibt es zwei Möglichkeiten für die Förderung eines altersgerechten Umbaus:
- Zuschuss oder
- Kredit.
Ein Zuschuss (auch Investitionszuschuss genannt) muss nach erfolgreicher Umsetzung nicht zurückgezahlt werden. Das KfW-Programm für den Zuschuss zum altersgerechten Umbau hat die Nummer 455-B.
Ein Kredit (auch Förderkredit oder -darlehen genannt) wird meist komplett ausgezahlt und ist in Raten abzuzahlen. Möglich sind auch die Auszahlung von Teilbeträgen und ein „endfälliges Darlehen“, bei dem der Kredit am Ende der Laufzeit komplett anstatt in Raten zurückgezahlt wird. Im Vergleich zu einem normalen Kredit sind die Konditionen eines Förderkredits günstiger: Die zu zahlenden Zinsen sind niedriger und Sondertilgungen möglich (vorzeitige Rückzahlung ohne oder mit geringen zusätzlichen Kosten). Das KfW-Programm für den Kredit zum altersgerechten Umbau hat die Nummer 159.
3. Wie hoch ist die Förderung der KfW für altersgerechten Umbau?
Der Zuschuss kann 10 bis 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Der maximale Zuschuss liegt zwischen 5.000 und 6.250 Euro pro Wohneinheit. Die förderfähigen Investitionskosten liegen zwischen 2.000 und 25.000 Euro. Für den Zuschuss müssen also mindestens 2.000 Euro in den altersgerechten Umbau investiert werden.
Bei dem Kredit für altersgerechten Umbau (KfW-Programm 159) ist eine Förderhöhe von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit möglich.
Zuschuss | maximaler Zuschuss | |
---|---|---|
einzelne Maßnahmen zur Barrierereduzierung | 10 % der förderfähigen Kosten | 2.500 Euro |
zur Barrierereduzierung mit Maßnahmen für Einbruchschutz | förderfähigen Kosten | |
Standard "Altersgerechtes Haus" | 12,5 % der förderfähigen Kosten | 6.250 Euro |
4. Wer zahlt die Fördermittel aus?
Der Zuschuss für altersgerechten Umbau (Programm 455-B) wird direkt von der KfW ausgezahlt. Der Kredit dagegen wird ausschließlich über Banken, Sparkassen und Versicherungen vergeben (Programm 159). Erste Anlaufstelle sollte die eigene Bank oder Sparkasse sein. Da nicht alle Banken, Sparkassen und Versicherungen Förderkredite anbieten, nennt die KfW auf Anfrage mögliche Kreditvermittler für den altersgerechten Umbau.
5. Wer kann die Förderung zum altersgerechten Umbau in Anspruch nehmen?
Der Zuschuss aus dem KfW-Programm 455-B für altersgerechtes Umbauen richtet sich ausschließlich an Privatpersonen:
- Eigentümer*innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung
- Erstkäufer*innen eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
- Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen
- Mietende von Wohnungen oder Häusern (mit Zustimmung des Vermietenden)
- Antragsberechtigt nur, wenn noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen sind
Keinen Zuschuss gibt es für:
- Ferienhäuser/-wohnungen, Boardinghäuser (Beherbergungsbetrieb),
- gewerblich genutzte Flächen und Gebäude,
- Pflege-/Altenwohnheime,
- Umschuldungen bestehender Darlehen und
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben.
Der Kredit aus dem KfW-Programm 159 für altersgerechtes Umbauen richtet sich an alle, die eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen oder barrierearm umgebauten Wohnraum kaufen (Ersterwerber*innen), zum Beispiel:
- Privatpersonen (auch Mietende),
- Wohnungseigentümergemeinschaften,
- Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsgenossenschaften,
- Bauträger,
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie
- Contracting-Geber (Investor*in) an selbst genutzten oder vermieteten Wohnhäusern sowie Eigentumswohnungen.
6. Welche Bedingungen gibt es für die Förderung der KfW für altersgerechten Umbau?
Besondere Bedingungen gelten für das KfW-Programm 455-B. Um den maximal möglichen Anteil zu erhalten (12,5 statt 10 Prozent), ist mit dem Umbau der Standard „Altersgerechtes Haus“ zu erreichen. Das geschieht laut KfW, wenn eine einzelne oder alle Wohnungen des Gebäudes bestimmte Anforderungen erfüllen. Das schließt auch die technischen Mindestanforderungen der jeweiligen Maßnahmen und die vollständige Umsetzung ein:
- altersgerechter Zugang: Wege, Eingänge und Niveauunterschiede
- altersgerechtes Wohn- und/oder Schlafzimmer sowie altersgerechte Küche
- altersgerechtes Bad
- Anforderungen an Bedienelemente
Eine weitere wichtige Bedingung für die Förderung "Altersgerecht Umbauen" gilt für Käufer*innen eines umgebauten Hauses oder einer Eigentumswohnung. Der Kaufvertrag muss eine Klausel zur Haftung des/r Verkäufer*in für die Einhaltung des förderfähigen Standards enthalten. Musterformulierungen für diese „Schutzklausel“ bietet die KfW an.
7. Welche Kombinationsmöglichkeiten sind sinnvoll?
Wer altersgerecht umbauen will oder muss, sollte prüfen, ob auch gleich weitere Maßnahmen sinnvoll wären. Denn meist ist es wesentlich günstiger, einige Dinge auf einmal anzugehen – anstatt Planer*innen und Handwerker*innen mehrfach zu beauftragen. Außerdem können beim Kombinieren von Maßnahmen oft zusätzliche Förderprogramme genutzt werden, zum Beispiel die Programme „Energieeffizient Sanieren“ (Kredit Nr. 151/152 und Zuschuss Nr. 430). Vor allem beim Umbau an Haus- und Wohnungstüren sollte auch auf mehr Energieeffizienz geachtet werden.
Welche Förderprogramme noch in Frage kommen, zeigt zum Beispiel der FördermittelCheck. Damit können Sie online nach Zuschüssen und Krediten fürs Umbauen suchen. In gedruckter Form sorgt die Fördermittelbroschüre von co2online (PDF, 1,33 MB) für einen Überblick über mögliche Förderungen.
Sinnvoll ist auch das Kombinieren der KfW-Förderung für altersgerechten Umbau mit Förderprogrammen oder ähnlicher Unterstützung anderer Institutionen:
- Pflegekasse/Krankenkasse/Rentenversicherung
- Unfallkasse
- Bundesländer (Beispiel Bayern)
- lokale Versorgungsämter (mit Schwerbehindertenausweis)
- Stiftungen (abhängig vom Grund des altersgerechten Umbaus – Beispiel Kämpgen-Stiftung)
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen oder Zuschüssen ist grundsätzlich möglich. Dabei darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen jedoch die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Zum Teil gibt es weitere Einschränkungen – oder die verschiedenen Förderungen für altersgerechten Umbau sind aufeinander anzurechnen. Details sind den jeweiligen Förderbedingungen zu entnehmen.
Werden viele Maßnahmen kombiniert, gibt es meist auch viele Kombinationsmöglichkeiten für Förderprogramme – zum Beispiel wenn auch energetisch saniert wird. In einem solchen Fall lohnt es sich, einen erfahrenen Energieberater einzubinden. Einen solchen Experten finden Sie zum Beispiel in unserer Expertensuche. Liegt der Schwerpunkt beim Umbau weniger auf Energie, können andere Sachverständige und Beratungsstellen weiterhelfen:
Altersgerecht Umbauen: Kosten und Beispiele
Die Maßnahmen für altersgerechten Umbau sind vielfältig. Das gilt ebenso für die Kosten und die sich daraus ergebende Förderung durch die KfW. Werden im Bad beispielsweise nur Halte- oder Stützgriffe benötigt, können wenige hundert Euro ausreichen. Für den Umbau zu einem barrierefreien Bad können dagegen auch 10.000 Euro anfallen.
Beispielhaft kann die Förderung der KfW für altersgerechten Umbau so aussehen:
- Rampe für Hauseingang (3 Meter, Einzelmaßnahme)
Kosten: 3.000 Euro
Zuschuss der KfW (10,0 Prozent): 300 Euro - barrierefreie Dusche (Einzelmaßnahme)
Kosten: 5.000 Euro
Zuschuss der KfW (10,0 Prozent): 500 Euro - Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“
Kosten: 11.000 Euro
Zuschuss der KfW (12,5 Prozent): 1.375 Euro
KfW-Förderprogramme Altersgerecht Umbauen 159 und 455-B im Vergleich
Der wichtigste Unterschied der beiden KfW-Programme zur Förderung des altersgerechten Umbaus besteht in der Form: Beim KfW-Programm 455-B handelt es sich um einen Zuschuss, beim KfW-Programm 159 dagegen um einen Kredit. Wichtig für den Vergleich der beiden KfW-Förderprogramme ist außerdem die Zielgruppe: Der Zuschuss (455-B) ist ausschließlich für Privatpersonen gedacht. Der Kredit (159) ist dagegen für viele verschiedene Eigentümer und auch Käufer von Häusern und Wohnungen erhältlich.
Altersgerecht Umbauen 159 | Altersgerecht Umbauen 455-B | |
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Was ist das? | Kredit | Zuschuss |
Wie hoch ist die Förderung? |
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Für wen ist sie gedacht? |
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|
Kombinationen möglich? | Maßnahmen zu Barrierereduzierung und Einbruchschutz kombinierbar | bei Kombination Barrierereduzierung + Einbruchschutz max. 5.000 Euro je WE |
Wer zahlt Förderung aus? | über Banken, Sparkassen und Versicherungen | durch KfW |
Förderung bzw. Zuschuss für „Altersgerecht Umbauen“ beantragen: Schritt für Schritt
Die einzelnen Schritte beim Beantragen eines Zuschusses oder Kredits für altersgerechtes Umbauen hängen vom jeweiligen Förderprogramm ab. Wichtig ist, dass die meisten Förderungen bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen ausschließen. Der Antrag ist also meist schon vor Beginn der Maßnahmen zu stellen.
Antrag
Ein KfW-Zuschuss (455-B) für altersgerechtes Umbauen ist direkt bei der bundeseigenen Förderbank zu beantragen. Der Antrag ist über das KfW-Zuschussportal zu stellen. Doch zuvor sind noch andere Schritte nötig, die die KfW auflistet und erläutert:
- Maßnahme planen
- passende Förderung wählen
- Zuschuss beantragen
- Vorhaben für altersgerechtes Umbauen starten
- Zuschuss erhalten
Wer einen KfW-Kredit (159) für altersgerechtes Umbauen in Anspruch nehmen möchte, muss sich dagegen an seine Bank, Sparkasse oder Versicherung wenden. Die KfW stellt den Kredit für altersgerechten Umbau nicht direkt zur Verfügung.
- Maßnahme planen
- passende Förderung wählen
- Kredit beantragen
- Kredit-Zusage erhalten
- Vorhaben für altersgerechten Umbau starten
Beratung
Wichtig ist in beiden Fällen das gründliche Planen der Maßnahmen für altersgerechten Umbau. Liegt der Schwerpunkt beim Umbau auf Energie, sollten Sie eine/n Energieberater*in einbinden, den Sie beispielsweise über unsere Expertensuche finden können. Bei anderen Schwerpunkten helfen folgende Sachverständige und Beratungsstellen weiter:
- Bundesarchitektenkammer
- Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung
- Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung NRW
- Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen Rheinland-Pfalz
Weitere Informationen und Tipps bei der Suche nach dem geeigneten Handwerksbetrieb finden Sie unter Beratung für den altersgerechten Umbau.
Eigenleistungen
Bei Eigenleistungen für den altersgerechten Umbau sind laut KfW nur die Materialkosten förderfähig. Außerdem braucht der/die Bauherr*in eine formlose Bestätigung durch ein Fachunternehmen: für die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen und die angefallenen Materialkosten. Beim Standard Altersgerechtes Haus muss ein/e zugelassene/r Gutachter*in die formlose Bestätigung zu Durchführung und Materialkosten vornehmen, zusätzlich zu den Angaben in der „Bestätigung nach Durchführung Altersgerechtes Haus“ (Verwendungsnachweis).
Liste der förderfähigen Maßnahmen
Die KfW fördert beim altersgerechten Umbau eine ganze Reihe von Modernisierungsmaßnahmen – vieles, was den Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht und dabei auch Barrieren reduziert. Das kann das Entfernen von Schwellen sein oder das Versetzen von Wänden und Durchgängen, der Umbau von Küche oder Bad oder auch das Umgestalten von Terrasse und Balkon. Gefördert wird dabei nicht erst ab einem gewissen Alter; auch Familien und junge Menschen ohne Kinder können die Förderung nutzen, zum Beispiel für folgende förderfähige Maßnahmen:
- Wege zu Gebäuden umbauen
- Eingangsbereich und Wohnungszugang anpassen
- Überwindung von Treppen und Stufen
- Anpassung der Raumgeometrie
- Umbau des Bades
- Sicherheit erhöhen und Bedienelemente anpassen
- Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen einrichten
- Maßnahmen im Wohnumfeld
- Smart-Home Elemente zum Erleichtern des Wohnalltags
KfW „Altersgerecht Umbauen“: Zuschuss (455-B) und Kredit (159) | |
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Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung (oder Kombinationen) | Wege, Maßnahmen im Wohnumfeld
Eingangsbereich und Wohnungszugang
Überwinden von Treppen und Stufen
Raumaufteilung und Schwellenabbau
Badumbau
Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
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Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden |
|
Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum | |
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz (oder Kombinationen) | |
Was wird nicht gefördert? |
|
Wer einen altersgerechten Umbau in Angriff nimmt, sollte auch an seinen Energieverbrauch denken. Viele Maßnahmen lassen sich kostengünstig und mit zusätzlicher Förderung kombinieren.
- Mögliche Maßnahmen schlägt der HeizCheck vor.
- Passende Förderprogramme zeigt der interaktive FördermittelCheck.
- In gedruckter Form sorgt die Fördermittelbroschüre von co2online (PDF, 1,33 MB) für Überblick.
- Einen Energieberater oder andere Experten finden Sie mit "Rat und Tat“.
Altersgerecht umbauen: Was lässt sich von der Steuer absetzen?
Der Abzug von der Steuer kann beim altersgerechten Umbau lohnender sein als ein Zuschuss durch KfW oder andere Fördergeber. Wer weniger als 2.000 Euro (beziehungsweise 500 Euro bei Einzelmaßnahmen) investiert, bekommt keinen KfW-Zuschuss. Diese Kosten können dann jedoch in der Steuererklärung angeben werden. Das gilt auch für Kosten über der maximalen Förderhöhe von 6.250 Euro.
Kosten bis 6.000 Euro können als haushaltsnahe Dienstleistungen angegeben werden. Wie bei anderen Handwerkerleistungen werden dafür 20 Prozent des Arbeitslohns, der Fahrt- und Maschinenkosten plus die anteilige Umsatzsteuer erstattet, sprich: bis zu 1.200 Euro. Ausgaben für Material zählen nicht dazu.
Bei besonders hohen Ausgaben ist eventuell ein Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung möglich. Materialkosten sind in der Rechnung einzeln aufzuführen und die Bezahlung sollte per Überweisung erfolgen. Details zur Absetzbarkeit von Maßnahmen zum altersgerechten Umbau erfahren Sie bei Ihrem Finanzamt oder Ihrem/r Steuerberater*in.